Sondervergütungen

Unter dem Begriff der Sondervergütung lassen sich alle Leistungen des Arbeitgebers zusammenfassen, die nicht regelmäßig mit dem Arbeitsentgelt gewährt werden, sondern aus bestimmten Anlässen und zu bestimmten Terminen ausbezahlt werden. Dazu zählen insbesondere Gratifikationen, das 13. Monatsgehalt, die Jahresabschlussvergütung, die Sondervergütung, das Weihnachts- oder Urlaubsgeld und Jubiläumsvergütungen. Alle Arten von Sondervergütungen haben Entgeltcharakter und sind mithin keine Schenkungen im Sinne der §§ 516 ff. BGB. Eine gesetzliche Grundlage für die Zahlung von Sondervergütungen gibt es nicht. Dem Inhalt einer Zusage ist zu entnehmen, unter welchen Voraussetzungen sie gewährt, vorenthalten oder gekürzt werden kann. Eine Sondervergütung kann ausschließlich erbrachte Arbeitsleistung entgelten oder auch vergangene oder zukünftige Betriebstreue belohnen. Sondervergütungen können unter bestimmten Voraussetzungen mit einem Rückzahlungsvorbehalt versehen werden.