Verkehrsrecht

Ein weiterer Schwerpunkt meiner Tätigkeit ist das Verkehrsrecht.


Das Verkehrsrecht unterteilt sich in das Verkehrszivilrecht, das Verkehrsstrafrecht und das Recht der Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Straßenverkehrs.


Das Verkehrsstrafrecht beinhaltet alle Straftaten aus dem Bereich des Straßenverkehrsrecht, u. a.:


- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, § 142 StGB
- fahrlässige Körperverletzung, § 229 StGB
- gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, § 315b StGB
- Gefährdung des Straßenverkehrs, § 315c StGB
- Trunkenheit im Verkehr, § 316 StGB
- Vollrausch, § 323a StGB
- Fahren ohne Fahrerlaubnis, § 21 StVG


Oftmals zieht die Verwirklichung eines Straftatbestandes aus dem Straßenverkehrsrecht als Nebenfolge ein Fahrverbot (§ 44 StGB) oder die Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69 ff. StGB) nach sich.


Zudem kann die Verwaltungsbehörde obligatorisch oder im pflichtgemäßen Ermessen eine medizinisch psychologische Untersuchung (MPU) anordnen.
Zudem regelt das Verkehrsrecht alle Bußgeldverfahren aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht, die im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehen.


Auch im Bereich der Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ist gemäß § 25 StVG ein Fahrverbot für die Dauer von einem Monat bis zu drei Monaten möglich.


Bitte beachten Sie, dass gegen einen schriftlich erlassenen Bußgeldbescheid nur innerhalb einer Frist von 2 Wochen bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch eingelegt werden kann.


Das Verkehrszivilrecht umfasst die Geltendmachung bzw. die Abwehr von Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen aus Verkehrsunfällen.