Nachweispflichten des Arbeitgebers

Das Gesetz über den Nachweis der für ein Arbeitsverhältnis geltenden wesentlichen Bedingungen setzt die Vorgaben der Richtlinie 91/533/EWG vom 18.10.1991 um und verpflichtet den Arbeitgeber die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich zu fixieren. In Deutschland wurden bereits bei Erlass des Nachweisgesetzes zirka 85% aller Arbeitsverträge schriftlich abgefasst. Der Nachweis dient der Beweissicherung der vereinbarten Arbeitsbedingungen. Das Gesetz gilt für alle Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber hat, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses, die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, und die unterzeichnete Niederschrift an den Arbeitnehmer auszuhändigen. Der Mindestinhalt ergibt sich aus § 2 I 2 NachwG. Teilweise ist ein Verweis auf den einschlägigen Tarifvertrag, Betriebs- und Dienstvereinbarungen möglich. Ein schriftlicher Arbeitsvertrag lässt die Pflicht aus § 2 NachwG entfallen. Auch Änderungen der wesentlichen Vertragsbedingungen sind nach § 3 NachwG spätestens einen Monat nach der Änderung schriftlich mitzuteilen. Von den Vorschriften des Nachweisgesetzes kann nicht einseitig zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.